Auch wenn ein Schutzhelm für Radfahrer vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, so kann dieser im Ernstfall nicht nur das eigene Leben retten, sondern auch vor Mitschuld bei einem Verkehrsunfall schützen. Besonders Kinder, die Fahrrad fahren, können bei einem Unfall haften, wenn sie ohne Helm fahren.